Was gilt als "einschlägige Berufstätigkeit"?

In den AdH Bedingungen der Unis wird häufig "Ausbildung ODER einschlägige Berufstätigkeit" positiv angerechnet. Nur was zählt dazu? Ich arbeite momentan nach meinem Zivildienst in der Pneumologie als Aushilfs-Krankenpfleger in der Pneumologie und Nachtwache im Schlaflabor. Wie lange muss die Tätigkeit erfolgen? Zählt dies auch als Berufstätigkeit, wenn man nicht ausgebildet / examiniert ist?

Gruß, sHoMa

Die meisten Unis verlangen eine abgeschlossene Berufsausbildung, sprich Examen, in einem von ihnen anerkannten Beruf. Googel auf den Seiten der Unis, die haben in der Regel eine Liste der anerkannten Berufe.