Solche Sachen sind normalerweise in der Studienordnung der betreffenden Uni geregelt. Wobei ich auch noch von keiner Uni gehört habe wo eine Mindestzahl von Studenten eine Prüfung bestehen muss, damit diese gültig wird.
Da wird euch nur der Weg bleiben, euch mit der Abteilung und der Fakultät direkt auseinander zusetzen.
Kurze Anmerkung: das haben wir damals auch versucht über den Weg, als wieder so viele durchgefallen waren. No chance.... Gibt s keine Regelung zu. Ist allerdings ein paar Jährchen her, vielleicht gibt s was neues. Einfach mal im Studiendekanat fragen...
Bei uns in Chemie waren jetzt 87 % durchgefallen. Das kam dem Studiendekan seltsam vor, zudem haben sich viele Studis beschwert und der Fachschaftsrat wurde eingeschaltet. Letzten Endes wurde die Klausur dann von ner "unabhängigen Prüfungskomission" für ungültig erklärt und annuliert.
War von uns so nicht geplant, vor allem, weil wir Klausur jetzt im Dez. nochmal schreiben müssen, statt Nachklausur am Ende des 2. Sem. Hier liefs wohl vom Dekan aus, weil solche Zahlen sonst für das Fach eher unüblich waren. Ansonsten würde ich über Fachschaft gehen, die haben meist Erfahrung und recht guten "Draht nach oben".
Denke auch, dass die Fachschaft eine gute Idee ist. Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der Dekan Studentenanfragen gerne ignoriert bzw. einfach nicht antwortet...
Normalerweise greift die Gleitklausel bei jeder universitären Prüfung :-nix
War bei uns letztes Jahr so, sind über 75% durchgerasselt und die Klausur musste in 3 Schritten auf 45% Bestehensgrenze runtergesetzt werden, sonst hätte das nächste Semester nicht stattfinden dürfen :-oopss
kann mit dem Begriff Gleitklausel nichts anfangen. Gibt es dazu einen "Gesetzestext". DIe würde in dem mich interessierenden Fall voll greifen:
In der dritten (und im Fall der Freundin zutreffenden Fall) Klausur haben ca. 15% bestanden. In der zweiten etwa 20 %.
Über Info zum Thema Gleitklausel würde ich mich freuen!!
Sonst würden jedesmal über 50% durchfallen, im Mai war ´ne Wdhsprüfung und es sind nur 5 über die offizielle Bestehensgrenze gekommen, also haben sie 2 Mal runtergesetzt und es hatten dann genug bestanden.
kann mit dem Begriff Gleitklausel nichts anfangen. Gibt es dazu einen "Gesetzestext". DIe würde in dem mich interessierenden Fall voll greifen:
In der dritten (und im Fall der Freundin zutreffenden Fall) Klausur haben ca. 15% bestanden. In der zweiten etwa 20 %.
Die würde - zumindest in Frankfurt - eben nicht greifen. Gleitklausel ist nur in der Originalklausur relevant. In Nachschreibeklausuren ist es ganz egal, ob alle oder keiner bestehen. Wie das bei euch ist solltest Du in der Studienordnung finden können.
kann mit dem Begriff Gleitklausel nichts anfangen. Gibt es dazu einen "Gesetzestext". DIe würde in dem mich interessierenden Fall voll greifen:
In der dritten (und im Fall der Freundin zutreffenden Fall) Klausur haben ca. 15% bestanden. In der zweiten etwa 20 %.
Über Info zum Thema Gleitklausel würde ich mich freuen!!
§ 14 Abs. 6 ÄAppO
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Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
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Die Unis können für die regulären Klausuren eine angepasste "Gleitklausel" vorsehen.
Ich verstehe die Aufregung um die 16% sowieso nicht.
Jeder, der diese Klausur mitschreibt ist bereits 2 mal durch Klausuren mit selbigen Themen durchgefallen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man da auch den 3. Versuch nicht schafft ist sicherlich nicht gerade gering. (Und nein, ich wünsche mir jetzt keine Diskussion zu Gründen des Durchfallens :-love )