Habe ein Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes soeben im Netz gefunden, was ich schon ganz schön heftig finde. Da muss ein (während der Absetzung des Notrufs) bewusstloser Mann doch tatsächlich die Kosten für den Einsatz bezahlen!!!!!!
Ich hatte bisher immer sowas im Hinterkopf von "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch", und das kommt ja wohl hier schwerlich zum Tragen, oder?
Dann würde wohl keiner mehr für einen Bewusstlosen mehr bei der Rettungsstelle anrufen.
Sehr witzig, möchtergerndoc! Wenn ich im Besitz meiner geistigen Kräfte bin, könnte es durchaus passieren, dass ich für die Kosten herhalten muss, selbst wenn ich meinte, jetzt gleich den Löffel abzugeben, und sich das im Nachhinein als Fehlalarm herausstellt! Darum ging es mir.
Das ist schon klar, dass nicht diejenigen die Kosten aufgebürdet bekommen, die aus Sorge nen Rettungseinsatz veranlassen.
Aber kann sich die Kasse da nicht auch querstellen? Ich meine, mich erinnern zu können, dass auch durchaus der Notarzt da auf seinem Zettelchen einen entsprechenden Vermerk machen kann, dass sein Einsatz nicht notwendig war. Und ob die Kasse dann zahlt, wage ich zu bezweifeln.
Ja. Das ist so. Wenn Du meinst, Deine Brustschmerzen und der kalte Schweiß auf Deiner Stirn seien die Anzeichen eines Herzinfarkts und deshalb 112 anrufst, der Notarzt dann aber feststellt, dass es kein Herzinfarkt ist, sondern dass Du eine Panikattacke hattest, wirst Du vom Landkreis eine Rechnung für den Notarzteinsatz bekommen und Deine Krankenkasse wird ihn bezahlen.
Wenn Du Kassenpatientin bist, wird die Rechnung an Deine Kasse gehen, und Du wirst nur einen Eigenanteil zahlen müssen.
Wenn Du Privatpatientin bist, wird die Rechnung des Landkreises nur an Dich gehen, und Du musst sie erstmal selbst bezahlen, kannst sie dann aber an Deine Versicherung zur Erstattung weitergeben.
Die Krankenkasse und die Krankenversicherung müssen auch bezahlen, wenn sich der Notarzt feststellt, dass es doch nichts Lebensgefährliches war.
Bei einem großen Prozentsatz aller Notarzteinsätze, bei denen es erst so aussieht, als ginge es um einen Herzinfarkt, stellt sich später heraus, dass es eine Panikattacke war. Und diese Einsätze werden alle von den Kassen bzw. Versicherungen bezahlt.
Die müssten Dir schon nachweisen, dass Du die 112 "nur zum Spaß" angerufen hast (mutwilliger Missbrauch, wie es z. B. Kinder manchmal machen, wenn sie mit Handies "spielen" ), wenn sie nicht bezahlen wollten.
Das war im Fall des Rentners aus dem Urteil wohl nicht so. Der, der angerufen hat, hatte sich ernsthafte Sorgen um diesen Rentner gemacht und es wäre evtl. sogar unterlassene Hilfeleistung gewesen, wenn er nicht angerufen hätte. Sollte er für seine Hilfe etwa auch noch zur Kasse gebeten werden?
Die Diagnose ist der Krankenkasse relativ hupe (also ob er jetzt nen Myokardihfarkt oder ne Panikattacke hatte), wichtig ist nur der korrekt ausgefüllte Transpostschein, auf dem der Notarzt, der einweisende Arzt oder der Notaufnahmearzt die Notwendigkeit der Beförderung bescheinigt. Auch in diesem Fall wird die Krankenkasse den Einsatz zahlen müssen, da zum Notrufzeitpunkt eine lebensbedrohliche Erkrankung wahrscheinlich war. Ob ein Transport erfolgt oder nicht, ist in diesem Falle unerheblich
Allerdings, was mich hier bei dem Fall ein wenig stutzig macht, ist die Tatsache, dass der Rentner geklagt hat! Würde seine Kasse das einfach so mal eben ohne mit der Wimper zu zucken zahlen, würde er auch nicht unbedingt klagen, oder? OK, es gibt klagewütige Menschen...... aber im Grunde macht das doch ein normaler Mensch erst dann, wenn es ans eigene Portemonnaie geht, oder nicht?
Insofern gehe ich fast davon aus, dass die Kasse die Zahlung verweigerte. Ok, glauben heißt nicht wissen..... dennoch, irgendwie schon doof.
Du glaubst gar nicht, Daisy, wie viele Selbstständige nicht krankenversichert sind. Und 800 € auf die Schnelle zu bezahlen: der Versuch war es ihm wahrscheinlich wert :-)
Och, manche Menschen klagen wegen jedem Sch.... keine Ahnung, wie seine Kasse rumgezickt hat, sie muss so oder so zahlen. Wenn es da Probleme gab, hätte er die Kasse verklagen sollen.
Vielleicht hat es ihm einfach gestunken, dass er einen Eigenanteil bezahlen musste?
Wie hoch der bei Kassenpatienten ist, weiß ich nicht.
Wenn Du privat versichert bist, ist es ähnlich wie bei einer Auto-Vollkaskoversicherung: Du hast einen Eigenanteil an jeder Rechnung oder eine Art Schadenfreiheitsrabatt. Je mehr Jahre Du Deine PKV nicht in Anspruch genommen hast, desto großer wird dieser Rabatt auf die PKV-Beiträge.
Und PKV-Beiträge können bei Rentnern ziemlich hoch sein. Ca. 600 Euro pro Monat.
Da ist es oft günstiger, mehrere hundert Euro an Arztrechnungen pro Jahr aus eigener Tasche zu bezahlen, als den "Schadensfreiheitsrabatt" zu verlieren. (Ähnlich wie beim Auto.) Privatversicherte, die knapp bei Kasse sind, sparen sich deshalb auch gern mal einen Arztbesuch.
Dieses Kästchen mit "Berechtigter Einsatz" gibt es nicht mehr. Fakt ist: Dem Patienten wird ein Einsatz in Rechnung gestellt, wenn er behandelt wurde (und sei es nur, dass man ihm Blutdruck gemessen wurde). An den Patienten wendet man sich dabei allerdings nicht. Entweder zahlt die Kasse oder man ärgert sich mit denen rum. In meiner RD-Zeit gab es auch noch die Möglichkeit, aus einem absolut unnötigen Einsatz (könnte ja hier der Fall gewesen sein) auch einen Fehleinsatz zu machen, der dann eben niemandem in Rechnung gestellt wurde. Keine Ahnung, wie das jetzt, drei Jahre später gehandhabt wird.
Man kann unnötige Einsätze dem Anrufenden nicht in Rechnung stellen. Der Grund wurde schon genannt: Sonst würde niemand mehr die Rettung rufen aus Angst, horrende Kosten an der Backe zu haben... :-nix
Kann man immer noch, sowohl bei RTW- als auch bei KTW-Fahrten. Denn ohne Stempel und ärztl. Unterschrift auf dem Transportschein zahlt die Kasse nie. Und bei unseren DIVI-Protokollen gibt es das Kästchen "Fehlfahrt" noch.