@Grummelchen:
Das ist ja komplett indiskutabel !
Und auch auf die Gefahr hin, hier wieder als arrogant hingestellt werden: Typisch Deutschland !
Ein derartiger Schwachsinn ist in Österreich, ich behaupte auch, in der Schweiz UNMÖGLICH und WAHNWITZ ! Da gibt es wenigstens noch einen Hauch von Anstand.
Und MINDESTENS einen Facharzt in der Klinik vor Ort - ob jetzt Erwachsenen-, oder KiJuPsych.
Schon allein deshalb, weil in Österreich nur 2 (!!) Fachärzte (einer davon im Hintergrund) mittels ihrer unabhängigen Zeugnisse Leute AKUT in der Psych unterbringen dürfen.
In Bayern etwa muß das nicht mal ein Psychiater in Ausbildung sein, geschweige denn ein Facharzt für Psychiatrie......
Aber: Hauptsache BILLIG !
Machen bei Euch auch die Erwachsenenpsychiater/ Neurologen dementsprechend Dienste in der Kinder- Jugendpsychiatrie ?
Wenn ja: Gute Nacht ! (bzw.: Wie läuft es denn bei Euch mit Unterbringungen in der KiJu ? Muß die nicht etwa unter Facharztstandard erfolgen ?)
In einer Psychiatrie in Bayern wurde diese Nummer (Dienste unter KiJu-Psychiatern und Erwachsenenpsychiatern aufteilen) auch aus Spargründen erwogen, aber dann abgeblasen.
Grund: Die Kinder- und Jugendpsychiater haben erklärt, daß sie sich fachlich außerstande sehen, über die Unterbringung eines Erwachsenen zu entscheiden und etwa internistische Akutprobleme in der Gerontopsychiatrie genauso wenig wie etwa ein akutes Delir auf der Sucht behandeln können.
Mithin der oberärztliche Hintergrund ständig auf der Matte stehen MÜSSTE.
Zudem hätte dann, da die Erwachsenenpsychiatrie erfahrungsgemäß mehr Arbeit bietet, der Hintergrund der KiJuler auf einmal deren Fälle ansehen und managen müssen.
Man sollte also in der Tat die Klinik wechseln (Neuro auch noch dazu - etwa vielleicht auch noch mit Neuro-Intensiv und /oder Stroke-Unit.......Gott schütze uns vor dieser Klinik !) oder aber komplett auf das og. Verhalten (hält halt der Hintergrund den Kopf hin.......) umschalten.
Rechtlich ist man medizinisch sicherlich nicht verantwortlich, wenn man im Fremdfach nicht grob fahrlässig handelt, rechtzeitig den Hintergrund holt und nachweisbar ist, daß man weder eine vernünftige fachliche Einweisung noch regelm. Kontrollen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten hat.
Brenzlig sind allerdings die Unterbrinungen - denn für die hält man in jedem Fall (strafrechtlich) den Kopf VOLL hin, wenn nicht der Hintergrund vor Ort entscheidet.
Und das ist der eigentliche Wahnsinn: Freiheitsentzug und u.U. Zwangsbehandlung, ohne JEDE FACHKENNTNIS !
Unfaßbar ! Klingt ja fast schon nach Schutzhaft.....
Im übrigen kann ich @grummelchen nur raten, sich mein erstes Posting in diesem Thread (alles Mögliche SCHRIFTLICH fixieren lassen..) als Antwort auf den Threadersteller durchzulesen.
Vielleicht hilft das ein wenig.
Oder:WEG aus diesem, im wahren Sinne des Wortes, IRRENHAUS.
@Relaxometrie: Man kann hier einfach nur dokumentieren (Psychiater sollen darin ja Weltmeister sein....) bzw. schriftliche Sachverhaltsdarstellungen an die Vorgesetzten einbringen, um seine "Pflicht" zu tun.
Wenn dann nämlich irgendwann etwas passiert (hoffentlich nicht, aber sicher ist sicher....) liegt bei SCHRIFTLICHEM Nachweis der eigenen Sorgen (wichtig !) eine eindeutige Verletzung der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers bzw. ein Organisationsversagen vor.Dann haben DIE den Ball !
Daß "Nachsorgestationen" auf der Sucht wohl in erster Linie der Bettenbelegung dienen (in der Psych wird ja noch nach Belegtagen bezahlt...) würde nicht wundern.
Der (sichere) Transfer eines akut Suizidalen ist an sich volle ärztliche Verantwortung, wenngleich man dies in der Tat wahrscheinlich immer in zusätzlicher Begleitung (in diesem Falle der Pflege) machen sollte.
Akut ist es ärztliche Alleinverantwortung, in Güterabwägung auch die letzte Pflegekraft von einer Station abzuziehen, um die Sicherheit des Pat. sicherzustellen ( Was wäre denn bei irgendeinem Alarm oder Notfall in der Nacht irgendwo in der Klinik ? Ist man dann als Arzt alleine, weil die alle ihre Station nicht verlassen dürfen oder wie....?)
Die (potentielle) Gefährlichkeit von Pat. auf Station ist rechtzeitig vom zuständigen OA/FA und der zuständigen Pflegeleitung einzuschätzen und entsprechend (personell) zu würdigen.
DAS ist nicht das ärztliche Problem des Nachtdienstes und wenn da etwas schiefgeht, weil die keine adäquate Pflege haben, ist die Pflegeleitung zu allererst verantwortlich.
Und immer: DOKUMENTIEREN. Was schriftlich fixiert wurde, steht mal da. Und ist im Zweifel hinterher nicht ganz so leicht abzustreiten wie "Mündliches".
Aber diese Schiulderungen machen wirklich Angst vor der Psychiatrie, die ohnehin keinen besonders guten Ruf hat.
Anscheinend gehr man in D wieder zurück in die Urzeiten der Verwahrungpsychiatrie, die mit Recht einen besonders schlechten Ruf (bis in die 80er Jahre in D.......) hatte.
Au weia !