Förderung durch die KV heißt, daß die Praxisinhaberin (vmtl. trotz voller Praxis) nicht in der Lage ist, das Gehalt für einen Assistenzarzt auf Klinikniveau (das ja auch nicht üppig ist) zu erwirtschaften. Finde den Fehler! Statt nun die GKV-Vergütung zu ändern, ist man auf die geniale Idee verfallen, das Geld für den Nachwuchs den anderen Ärzten, die noch besser dran sind, wegzunehmen. Die KV finanziert sich zu 100% durch die anderen Kassenärzte. Du beteiligst Dich also an einem Potemkin-Projekt, was den Kollaps der ambulanten Medizin ein wenig herauszögern soll. Nachteil: üblicherweise ist die Förderung zurückzuzahlen, wenn Du nicht eine bestimmte Zeit dort arbeitest. Es kommt also der Tag, wo Du keine Förderung mehr bekommst, auf einer wirtschaftlich defizitären Stelle in einer Praxis hockst und auch nicht weg kannst, weil Du sonst alles zurückzahlen müßtest. Noch dazu werden die Spielregeln von extern ständig verändert, und zwar nicht zum besseren. Gerade aktuell hat die SPD die Bürgerversicherung als Mindestbedingung für die GroKo eingeführt, und Lauterbach will ohnehin alle Facharztpraxen abschaffen.
Zweitens erscheinen mir die 12 Monate reichlich kurz bemessen, zumal man die nicht verlängern kann, da die KV-Genehmigung immer zu der WB-Genehmigung identisch ist. Du hast dann kaum den Durchblick, und mußt schon wieder weg.
Mein Tip: such Dir eine Klinikstelle mit voller WB-Zeit, standardisierten Verträgen und ganz ohne "Stütze" (nichts anderes ist das nämlich)
Achtung, dieser Beitrag enthält einige Fehlinformationen!
Richtig ist, daß die KV-Förderung für Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin gezahlt wird, und zwar völlig unabhängig, ob diese Stelle in einer Praxis oder in einem Krankenhaus ist. Und auch die Einnahmesituation des Arbeitgebers spielt überhaupt keine Rolle, diese Aussage von tarumo ist bullshit.
Das Geld ist direkt an den Assistenten vom Arbeitgeber auszuzahlen, und die Verpflichtung besteht darin, die Facharztprüfung für Allgemeinmedizin abzulegen, nichts weiter. Logischerweise bekommt der Assistent die Förderung nur solang, wie er in der entsprechenden Stelle beschäftigt ist, längstens für die Dauer der Weiterbildungsermächtigung des Praxisinhabers.
Zurückzahlen musst Du nur, wenn du zuviel Förderung bekommst oder nicht die Prüfung ablegst.
Wenn Du also z.B. nach einem Jahr woandershin wechselst, aber die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner fortsetzt, mußt Du überhaupt nichts zurückzahlen.
Für Praxen gilt diese Information:
https://www.kvwl.de/arzt/recht/kvwl/allgemeinmedizin_foerderung/richtlinie.pdf