bin momentan im 5. Semester und wollte schon mal den Erste-Hilfe-Schein machen... allerdings ist der ja nur 2 Jahre gültig, oder? Wann brauch ich den Schein überhaupt und gilt die 2-Jahre-Gültigkeit auch fürs Studium? Aufm Schein steht ja kein Verfallsdatum?
Wurde das dann vielleicht erst mit der sogenannten ääähm "neuen Studienordnung" eingeführt? Wurde ja bissl geändert zum WS04/05 hin, oder?? Weiß denn niemand Bescheid, ob man den Erste-Hilfe-Kurs machen muss und wie lange er dann gültig ist? Und bis wann man ihn dann auch einreichen muss? :-nix
Obwohl ich's ja -ob Zwang oder nicht- ganz praktisch finde, wenn man als Zahnarzt weiß, was man macht, wenn der Patient umkippt- außer den Notruf rufen:):):)
Wenn du es nicht glaubst guck in die Prüfungsordnung deiner Hochschule. Da müsste es drinstehen. Die sind eigentlich immer auf den Uni Websites zu finden.
Praktisch ist sowas natürlich immer. Ich hab meinen damals beim Bund gemacht und finde sowas sollte eigentlich jeder mal gemacht haben. Diese Führerschein-Soforthilfemaßnahmen sind lächerlich.