ich bin Arzt, habe dementsprechend auch einen Arztausweis und Privatrezepte pipapo.
Irgendwann hatte ich mal gelesen, dass man seit dem 1.1.2006 den Arztausweis nicht mehr in der Apotheke für Medikamente nutzen darf und dementsprechend immer artig ein Privatrezept ausgestellt.
"§ 4
(1) ...
(2) Für den Eigenbedarf einer verschreibenden Person bedarf die Verschreibung nicht der
schriftlichen oder elektronischen Form. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend."
Was bedeutet dieser Satz??? Für mich hört sich das an wie: "Lieber Verschreibende, du brauchst kein Privatrezept abzugeben, frag die freundliche Apothekerin, du kriegst das Medikament auch so, wenn du dich ausweist."
Aber anscheinend liege ich ja falsch.
OK, im Prinzip ist es nicht sooo wichtig. Wenn ich wirklich etwas brauche, kann ich mir auch ein Rezept ausstellen, auch wenn das ziemlich umständlich ist, aber weiß jemand, ob diese Regelung, dass man den Ausweis angeblich nicht benutzen darf, noch gilt?
Weil man davon ausgeht, dass sie wissen, was sie tun? Immerhin geben sie das Zeug ja auch anderen Menschen.
Mal ne andere bloede Frage: Angenommen ich bin niedergelassen, und gesetzlich oder privat krankenversichert. Wieso kauf ich mir die Medis dann aus eigener Tasche? Darf ich mir selbst kein (Kassen)rezept ausstellen? Falls ja, warum lass ich mir dann nicht einfach von einem Kollegen eins ausstellen? Ist doch immernoch billiger, als selbst zu zahlen?
Na das mit der Praxis war mir klar. Ich meinte eigentlich ehr den kauf zum Privatgebrauch...
Schließlich sind Ärzte doch auch nur Menschen und Ehrlich gesagt will ich nicht wirklich wissen wie viele ernsthafte Symptome bei Eigenmedikation überdeckt werden bis mal wer zusammenbricht.
Schließlich sind Ärzte doch auch nur Menschen und Ehrlich gesagt will ich nicht wirklich wissen wie viele ernsthafte Symptome bei Eigenmedikation überdeckt werden bis mal wer zusammenbricht.
Was meinste denn damit genau? Also nen Steuerberater geht ja auch nicht zu nem anderen Steuerberater, für seine Steuererklärung. Ein Mechaniker repariert doch auch selbst sein Auto? Wieso sollte dann nen Arzt nicht selbst die Medikamente kaufen können und sich selbst behandeln, wenn er krank ist und weiß, was er hat? :-nix
Also ich verstehe was du meinst @ Szaf
Natürlich ist bei einer Eigenmedikation das Mißbrauchsrisiko gegeben. Aber mal ehrlich: Wäre dieses Risiko geringer, wenn sich ein Arzt ein Rezept ausstellt? Der Zugang zu Medikamenten ist berufsbedingt sehr einfach und kleine gesetzliche Hürden würden daran nichts ändern. Mit dem Risiko muss man als Arzt leben.
Die Hindernisse bei bestimmten Medikamenten (BTM) sind ja auch gesetzlich höher, aber auch hier findet ein suchtkranker Arzt einen Weg um sich (zumindest eine Weile) unentdeckt zu versorgen.
Könnte ich mir quasi auch selbst ein Rezept dafür ausstellen? bzw. wenn ich es für jemanden anders ausstelle, kontrolliert ja wohl auch niemand, ob das auch wirklich für den bestimmt ist, oder?
Klar, man muß ein paar Sachen beachten, von wegen Erstanforderungskarte beantragen, BTM-Rezepte bestellen, aufbewahren etc. Aber dann ist das kein Problem mehr?
Da besteht doch dann wirklich ein hohes Risiko für Mißbrauch.
(Keine angst, ich brauch keine ;-) rein Interesse halber...in Pharma wurde das bei uns irgendwie gar nicht wirklich besprochen)
Bist Du sicher?
Muß man wirklich niedergelassen sein? Ich hab da nicht so viel Ahnung von, aber nachdem, was ich dort gelesen habe, wäre das nicht so...da steht ja explizit 'jeder Arzt...' -und nichts von erforderlicher Kassenzulassung :-nix
Nachdem man erstmal an ein BTM-Rezept rangekommen ist.
Wir auch gerne vergessen, ist aber auch ein wichtiger Punkt, den man nicht unterschätzen sollte.
Was mich nur wundert: Warum sind hier alle so scharf auf BTMs? Sind die Studiengebühren so hoch, dass man schon mit solchen Einnahmequellen nach Approbation rechnen muss?!?
kunststück, antrag mit beglaubigter kopie der app.urk an die bundesopiumstelle. in wenigen tagen bringt der nette postmann die 20 o.ä btm-rezepte ... :-D